In der Stadtverordnetenversammlung wurde am vergangenen Dienstag, den 09.09. heftig um die vom Magistrat beschlossene Bewirtschaftungssperre gestritten. Die „Ampelkoalition“ unter Federführung der SPD hatte beantragt, die vom Magistrat beschlossene Bewirtschaftungssperre aufzuheben. Hintergrund ist folgender:
Im April 2025 wurde von der Stadtverordnetenversammlung der Haushalt 2025 beschlossen. Der Beschluss sieht eine pauschale Kürzung in Höhe von 2% vor, das sind 1.062.900 Euro. Diese Möglichkeit gibt es seit kurzem zur Erprobung. Die Stadtverordneten haben also nicht selbst bestimmt, welche Budgets (Kitas? Kultur? Feuerwehr? Grünanlagen?) im Einzelnen gekürzt werden, sondern von der Möglichkeit der pauschalen Kürzung Gebrauch gemacht. Die undankbare Aufgabe der Umsetzung haben die Stadtverordneten mit ihrem Beschluss auf Magistrat und Verwaltung übertragen.
Der Haushaltsbeschluss wurde in dieser Form von der Kommunalaufsicht genehmigt, und zwar unter ausdrücklichem Hinweis darauf, dass die Umsetzung der Pauschalkürzung von 2% sicherzustellen ist, z.B. mit einer Haushaltssperre.
Der Magistrat – nicht der Bürgermeister – hat daraufhin die Bewirtschaftungssperre beschlossen. Der Magistrat setzt sich zusammen aus dem Bürgermeister und Mitgliedern aller Fraktionen, allein die SPD stellt 3 von 10 Mitgliedern.
Die Sperre hat weder zum Ziel noch bewirkt sie, dass einzelne Projekte nicht mehr umgesetzt werden. Sie ist lediglich ein Kontrollinstrument, um sicherzustellen, dass am Ende die – von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene – pauschale Kürzung von 2% auch umgesetzt wurde. Wenn also z.B. in einer Abteilung eine Maßnahme in 2025 ohnehin nicht mehr umgesetzt werden kann, kann der Magistrat eine Umleitung des so frei gewordenen Betrags in andere Maßnahmen beschließen, wo es an Geld fehlt.
Der Magistrat tut also nichts anderes, als mit der Bewirtschaftungssperre den Kürzungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung umzusetzen.
Dessen ungeachtet wurde nun dieser Antrag gestellt, u.a. mit der Begründung, es sei genug Geld da, allein 900.000 € seien „Luft“ im Haushalt. Grundsätzlich sei der Haushalt jedes Jahr überplant. Wenn dem so ist, hat die Stadtverordnetenversammlung diese Überplanungen beschlossen, nicht der Magistrat und erst recht nicht der Bürgermeister. Und wenn genügend Luft im Haushalt wäre, dann würde die Bewirtschaftungssperre ja gar keine Wirkung haben: sie liefe ins Leere. So gesehen war der Antrag sinnfrei.
Der dann mit den Stimmen von ÜWG und CDU abgelehnte Antrag zielte darauf ab, dass die Verwaltung den von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Haushalt nicht umsetzt. Im Ergebnis wäre die Kürzung, die erst eine Haushaltsgenehmigung ermöglicht hat, bewusst nicht umgesetzt worden. Das ist unseriöse Haushaltsführung, macht die politischen Akteure unglaubwürdig und gefährdet den städtischen Haushalt.
Ist dagegen nicht soviel „Luft“ im Haushalt wie die „Ampelkoalition“ behauptet, wäre ohne die Sperre die Umsetzung der beschlossenen pauschalen Kürzung gefährdet. Dafür würde dann wieder der Bürgermeister verantwortlich gemacht.
Nicht zuletzt wäre der Beschluss rechtswidrig gewesen, und zwar nach übereinstimmender Einschätzung der kommunalen Spitzenverbände. Denn die Umsetzung der pauschalen Kürzung war Grundlage der Haushaltsgenehmigung durch die Kommunalaufsicht. In der Genehmigung wurde explizit auf die Verpflichtung der Verwaltung und des Magistrats hingewiesen, die Einhaltung der Kürzung sicherzustellen, z.B. durch eine Haushaltssperre. Wäre dem Antrag zugestimmt worden, wäre also die Genehmigungsgrundlage entfallen und stünde Michelstadt ohne genehmigten Haushalt da.
Nachdem SPD-Sprecher Hüttenberger merkte, dass man sich mit dem Antrag auf rechtlich sehr dünnem Eis bewegt, forderte er einen Nachtragshaushalt. Einen Nachtragshaushalt macht man dann, wenn man mehr Geld braucht, als der beschlossene Haushalt vorsieht. Darum geht es hier aber nicht. Es sind keine „Lücken“ zu schließen, wie die „Ampelkoalition“ meint, sondern es ist schlicht der Haushaltsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung umzusetzen.
Die Begründung hierfür war ebenso abenteuerlich wie die Forderung nach Aufhebung der Bewirtschaftungssperre: Hiermit solle die Haushaltshoheit der Stadtverordnetenversammlung „wiederhergestellt werden“. Zu behaupten, die direkte Umsetzung der Budgetvorgaben der Stadtverordnetenversammlung durch den Magistrat würde die Stadtverordnetenversammlung in ihren Rechten einschränken, verkehrt die Tatsachen. Hierzu passt die im Odenwälder Echo vom 12.09.2025 zitierte Äußerung des SPD-Sprechers Hüttenberger, mit der Bewirtschaftungssperre werde die „Gewaltenteilung zwischen Magistrat und Stadtverordnetenversammlung aufgehoben und das Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung außer Kraft gesetzt“. Das offenbart bestenfalls die völlige Unkenntnis der hessischen Kommunalverfassung und verdreht erneut die Fakten. Tatsächlich war es die rechtswidrige Initiative des SPD-Sprechers Hüttenberger, die darauf abzielte, die in der Gemeindeordnung verankerte Aufgabenteilung zwischen der Stadtverordnetenversammlung, die die grundlegenden Haushaltsbeschlüsse trifft, und dem Magistrat, der die Umsetzung des Haushalts steuert, aufzuheben. Im übrigen besteht haushaltrechtlich keinerlei Veranlassung für einen Nachtragshaushalt.
Am Ende blieb ein Polit-Theater, basierend auf Übertreibungen, haltlosen Behauptungen und Verdrehung der Fakten. Einen Vorschlag, wo denn gegebenenfalls gespart werden solle, lag am Ende des Abends erwartungsgemäß nicht auf dem Tisch. Darum kümmert sich weiterhin die Verwaltung.