Die ÜWG Michelstadt lehnt bekanntlich die Verpachtung städtischer Flächen und Wege für den im Stadtteil Würzberg geplanten Windpark ab.

Die Pläne sehen den Bau von fünf Anlagen des Typs Vestas V150 mit einer Gesamthöhe von 240 Metern vor, die Nabenhöhe liegt bei fast 170 Metern. Dies entspricht der doppelten Höhe des Sendemastes am Würzberger Ortsrand.

Die bedrängende, ja erschlagende Wirkung solcher Anlagen auf den gesamten Ort wäre enorm. Die bisherigen Flächennutzungsplanungen unterstellen Anlagen mit einer Nabenhöhe von 120 Metern.

Die Bemühungen der Michelstädter Gremien, in Gesprächen mit Energiegenossenschaft Odenwald (EGO) und Entega darauf hinzuwirken, die Belastungen für die Würzberger zumindest etwas zu reduzieren, müssen als gescheitert betrachtet werden. Weder war die Bereitschaft zu erkennen, die am nächsten zum Ort gelegene Anlage WEA 3 weiter vom Ort wegzurücken, noch waren die Planer dazu bereit, einen größeren Abstand zum Römerbad herzustellen.

Wir sind von den Gesprächen mit den Projektierern EGO und Entega enttäuscht. Sie beteuerten zwar ständig ihre Gesprächsbereitschaft, waren jedoch in keiner Weise bereit, Veränderungen an ihren Plänen vorzunehmen, mit denen die Belastung der Würzberger Bevölkerung auch nur geringfügig reduziert werden könnte. Stattdessen werden Drohszenarien einer noch stärkeren Bebauung gemalt.

Der angebotene Pachtvertrag enthält erhebliche Kostenrisiken für die Grundeigentümer und die Stadt Michelstadt und ist schon aus diesem Grund nicht zustimmungsfähig. Ganz offensichtlich sind die Projektierer nicht bereit, den gesetzlich geforderten vollständigen Rückbau der WKA inklusive der Fundamente vorzunehmen. Der Pachtvertrag sieht als Normalfall nur einen Teilrückbau vor, in einer weiteren Klausel eröffnen sich die Projektierer die Möglichkeit, den Grundeigentümern erhebliche Rückbaukosten aufzubürden. Die angebotenen Bürgschaften zur Absicherung der Rückbaukosten sind viel zu niedrig und müssen zudem von den Eigentümern nach Genehmigung der Anlagen an das RP abgetreten werden.

Schon eine rein finanzielle Beurteilung des Projektes fällt aus Sicht der Stadt Michelstadt negativ aus. In Aussicht gestellt wurden Pachteinnahmen von 25.000 Euro im Jahr, die allerdings an den tatsächlichen Ertrag des Windparks gekoppelt sind. Dem stehen finanzielle Risiken gegenüber: Die Schwertransporte können Wege und Straßen stark beschädigen, die kommunalen Straßen in Würzberg sind für solche Lasten nicht gebaut. Eine grundhafte Erneuerung müsste von der Kommune und ihren Bürgern bezahlt werden, lediglich sichtbare Straßenschäden werden übernommen. Auch der notwendige vollständige Rückbau der Fundamente in ca. 25 Jahren ist ein finanzielles Risiko, da der Projektbetreiber dies vermeiden möchte und die Sicherheitsleistung hierfür aller Voraussicht nicht ausreichen wird.

Die Behauptung, eine Zustimmung zum Projekt von EGO/Entega würde den Bau von weiteren Anlagen verhindern, ist ein Irrtum, wenn nicht sogar eine gezielte Irreführung. Der Bau eines Windparks auf einer der früheren Vorrangflächen des gescheiterten Odenwälder FNP bietet keine rechtliche Sicherheit dafür, dass die umliegenden Gebiete von weiteren Anlagen frei bleiben müssen. Das Gegenteil ist der Fall. Sollte die Entega die Genehmigung zum Bau von Windkraftanlagen im Vogelschutzgebiet bei Würzberg erhalten, so würde dies es anderen Projektierern leichter machen, dort ebenfalls Baugenehmigungen zu erhalten, aufgrund der „Vorbelastung“ und des Gleichbehandlungsgrundsatzes. Der Odenwälder Flächennutzungsplan (FNP) war nie in Kraft, die Anlagen werden nach der allgemeinen Privilegierung gebaut.

Die Absichtserklärung des Grafenhauses, hier als Grundeigentümer bei einer Zustimmung der Stadt zum Entegaprojekt auf eine Bebauung zu verzichten ist völlig unverbindlich. Das Grafenhaus hat eigene Flächen im Entegaprojekt.

Die für den Windpark Würzberg vorgesehene Fläche ist im Gemeinsamen Flächennutzungsplan Windkraft der Kommunen des Odenwaldkreises als Vorrangfläche enthalten. Zweck des Gemeinsamen Flächennutzungsplans Windkraft ist es, den Bau von Windkraftanlagen im Odenwald möglichst weitflächig auszuschließen. Es ist nie Ziel des Odenwälder Plans gewesen, damit bestimmte Windpark-Projekte umzusetzen, denn dafür ist ein solcher Plan überhaupt nicht erforderlich.

Bekanntlich ist dieser Plan nie rechtkräftig geworden. Man muss auch daran erinnern, dass der Odenwälder Plan mit an der Ausweisung der Würzberger Fläche gescheitert ist. Das RP war der Auffassung, dass die Bebaubarkeit einer in einem Europäischen Vogelschutzgebiet gelegenen Fläche nicht ausreichend gesichert sei, und der FNP daher nicht genügend Raum für WKAs lasse. Für die Klage auf Genehmigung des FNPs spielt es keine Rolle, ob in Würzberg Jahre später ein Windpark entsteht oder nicht. Für die rechtliche Beurteilung der versagten Plangenehmigung durch das Regierungspräsidium maßgeblich ist der Sachstand zum Zeitpunkt der Nicht-Genehmigungsentscheidung. Ein Windpark in Würzberg hilft dem Odenwälder FNP in der Berufungsinstanz nichts.

Nachdem die Klage auf Genehmigung des FNPs in erster Instanz gescheitert ist, braucht der Odenwald einen Plan B für die Beschränkung der Bebauung mit Windkraftanlagen. Es hilft nicht, einzig und allein auf ein Wunder in der Entscheidung der zweiten Instanz zu hoffen.

Am politischen Ziel des Odenwälder Plans, mit den uns gegebenen Möglichkeiten den Bau von Windkraftanlagen auf ein für Menschen, Natur und Landschaft verträgliches Maß zu beschränken, halten wir als Michelstädter ÜWG weiterhin fest. Unser Nein zum Windpark Würzberg ist kein Meinungsschwenk, sondern die konsequente Fortsetzung unserer Haltung zum Thema.